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Das Singapurer Übereinkommen über Mediation (2019) und was es mit sich bringt

Geschrieben 13 Okt 2020

Drei bahnbrechende Ereignisse bilden die Grundlage und das Fundament der Entwicklung der Mediation.

Das erste Ereignis war die Pound-Konferenz in Minnesota, USA (1976), auf der Professor Sander von der Harvard Law School alternative Formen der Streitbeilegung wie Verhandlung, Schiedsverfahren und Mediation vorschlug, um die Abhängigkeit von herkömmlichen Rechtsstreitigkeiten zu verringern und die Zurückhaltung gegenüber anderen Formen der Streitbeilegung zu überwinden.

Das zweite Ereignis ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über internationale Vereinbarungen zur Beilegung von Streitigkeiten infolge von Mediation, das informell auch als Singapur-Konvention über Mediation bezeichnet wird, da die Konferenz in Singapur stattfand. Dieser Vertrag wurde im August 2019 von 52 Ländern unterzeichnet und trat am 12. September 2020 in Kraft. Mit dieser Konvention erhält die Mediation zum ersten Mal weltweit den gleichen Stellenwert und die gleiche Anerkennung wie andere Formen der alternativen Streitbeilegung.

Das dritte Ereignis ist die gegenwärtige Situation der Unsicherheit aufgrund des COVID und des damit verbundenen Konfliktpotenzials. Daraus ergibt sich das Bedürfnis nach einer friedlichen Konfliktbeilegung. Auch diesem Bedürfnis wird die Mediation gerecht.

Der Anwendungsbereich des Übereinkommens von Singapur ist jedoch auf internationale Handelsvergleiche beschränkt, die im Rahmen einer Mediation geschlossen wurden:

  • Mindestens zwei Parteien der Vergleichsvereinbarung haben ihren Geschäftssitz in verschiedenen Staaten.
  • Die Staaten, in denen die Parteien der Vergleichsvereinbarung ihren Sitz haben, unterscheiden sich entweder von: -
  • Der Staat, in dem ein wesentlicher Teil der Verpflichtungen aus dem Vergleich erfüllt wird.
  • Der Staat, mit dem der Gegenstand der Vergleichsvereinbarung am engsten verbunden ist.

Das Übereinkommen von Singapur gilt NICHT für: -

  • Mediation im Zusammenhang mit Verbrauchergeschäften, Familienerbschaft oder Arbeitsrecht.
  • Vergleichsvereinbarungen: -
  • die von einem Gericht genehmigt oder im Rahmen eines Verfahrens vor einem Gericht abgeschlossen wurden; und
  • die als Urteil im Staat dieses Gerichts vollstreckbar sind.
  • Vergleichsvereinbarungen, die protokolliert wurden und als Schiedsspruch vollstreckbar sind.

Trotz dieser Einschränkungen ist das Singapurer Übereinkommen über Mediation (2019) von Bedeutung, da die Mediation mit diesem Sprung mehr Glaubwürdigkeit, Bedeutung, Anerkennung und gleiches Ansehen wie andere Formen der alternativen Streitbeilegung erhält als je zuvor.

Das New Yorker Übereinkommen (auch UNCITRAL oder Konferenz der Vereinten Nationen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit genannt) aus dem Jahr 1958 erkannte die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche an; das Haager Übereinkommen aus dem Jahr 1971 erkannte die Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen an, die von den Justizbehörden eines Landes in anderen Unterzeichnerstaaten erlassen wurden.

Mit einem größeren Bewusstsein für die Mediation als friedliche Konfliktlösungsmethode, bei der das Teilen und Gewinnen für beide Parteien im Vordergrund steht, "kann die Mediation in vielen, wenn nicht sogar in allen Konfliktbereichen eine Vorreiterrolle bei der alternativen Streitbeilegung spielen - auch bei Konflikten im häuslichen Bereich! Es ist nur eine Frage der Zeit!!!!

Ein Anfang ist bereits gemacht!!!!

Es ist nur eine Frage der Zeit!!!!

Damit beginnen wir unsere Reise in der Mediation!!!!

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Alexandra Kieffer ist zertifizierte Mediatorin mit friedens- und konfliktwissenschaftlichem Hintergrund und zuständig für internationale Netzwerke und Schulungen und beantwortet gerne alle Ihre Fragen.

Seylendra Steiner

Seylendra Steiner hat einen Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und internationalen Beziehungen. Derzeit absolviert sie einen Masterstudiengang in Development Studies mit dem Schwerpunkt Konflikte. Am IMC ist sie für die Koordination und das Management von Kursen zuständig.